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Gesetzlich gesichert

EU Einlagensicherung – Ihr Schutz kraft Gesetz

Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) gewährleistet den Schutz Ihrer Einlagen bis zu 100.000 Euro je Anleger und Bank – für alle unsere Partnerbanken im EU-Raum.

100.000 € pro Bank Auszahlung in 7 Tagen EU-weit gültig

Wichtige Fakten

  • 100.000 € gesetzliche Absicherung pro Anleger & Bank
  • Auszahlung innerhalb von 7 Werktagen
  • Gilt für alle Einlagen in EU-Partnerbanken
  • Keine Antragstellung nötig bei Insolvenzfall
  • Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2014/49/EU
100k€pro Bank
7 TageAuszahlung
EU-weitGültigkeit

Grundlagen

Was ist die EU Einlagensicherung?

Die Richtlinie 2014/49/EU (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD) verpflichtet alle Kreditinstitute in der EU, einem nationalen Einlagensicherungssystem anzugehören. Diese Systeme schützen Bankeinlagen im Falle einer Bankeninsolvenz.

Für unsere Kunden bedeutet das: Ihr Geld ist bei allen unseren Partnerbanken im EU-Raum bis zu 100.000 Euro gesetzlich abgesichert – unabhängig vom Sitzland der Bank.

  • Gilt für Spar-, Giro- und Festgeldkonten
  • Schutz pro Anleger und pro Bank – nicht pro Konto
  • Keine zusätzlichen Kosten für den Anleger
  • Automatisch bei Insolvenz aktiv – kein Antrag nötig
Gesetzlich gesichert

Schutzumfang

Welche Einlagen sind geschützt?

Die EU-Einlagensicherung deckt die gängigsten Sparformen ab.

Sichteinlagen

Giro- und Tagesgeldkonten sind vollständig abgesichert. Ihr jährlicher Geschäftsbetrieb ist geschützt.

Festgeld & Termingeld

Alle Termineinlagen bei unseren EU-Partnerbanken sind durch das nationale Sicherungssystem des Bankensitzlandes geschützt.

Spareinlagen

Klassische Sparkonten und Sparbriefe fallen ebenfalls unter den EU-weiten Schutz bis 100.000 Euro.

Strategie

Mehr Schutz durch Streuung auf mehrere Banken

Da der Schutz pro Bank gilt, können Sie durch Streuung auf mehrere Partnerbanken deutlich mehr als 100.000 Euro absichern.

1

Eine Bank

100.000 € gesetzlich geschützt. Einfach und klar.

3

Drei Banken

300.000 € gesetzlich geschützt durch die Verteilung auf drei Partnerbanken.

6+

Sechs+ Banken

600.000 € und mehr absicherbar. Wir koordinieren die Streuung für Sie über unser Partnernetzwerk.

Wir helfen Ihnen, Ihr Kapital optimal auf mehrere Banken zu verteilen – sprechen Sie uns an.

Entschädigungsablauf

Was passiert im Insolvenzfall?

1
Insolvenz wird festgestellt

Die zuständige Aufsichtsbehörde stellt die Zahlungsunfähigkeit der Bank fest.

2
Einlagensicherungsfonds wird aktiv

Das nationale Einlagensicherungssystem übernimmt automatisch. Kein Antrag Ihrerseits nötig.

3
Auszahlung innerhalb von 7 Werktagen

Gemäß EU-Richtlinie erfolgt die Auszahlung der geschützten Einlagen innerhalb von 7 Werktagen.

100.000 Euro Schutz

Pro Anleger und Bank gesetzlich gesichert gemäß EU-Richtlinie 2014/49/EU.

Schnelle Auszahlung

Innerhalb von 7 Werktagen nach Insolvenzfeststellung – ohne bürokratischen Antrag.

Alle Partnerbanken

Sämtliche unserer EU-Partnerbanken erfüllen die Standards der EU-Einlagensicherung vollständig.

Fragen zur Einlagensicherung?

Wir erklären Ihnen alle Details persönlich, transparent und ohne Fachchinesisch.

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