EU Einlagensicherung – Ihr Schutz kraft Gesetz
Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) gewährleistet den Schutz Ihrer Einlagen bis zu 100.000 Euro je Anleger und Bank – für alle unsere Partnerbanken im EU-Raum.
Wichtige Fakten
- 100.000 € gesetzliche Absicherung pro Anleger & Bank
- Auszahlung innerhalb von 7 Werktagen
- Gilt für alle Einlagen in EU-Partnerbanken
- Keine Antragstellung nötig bei Insolvenzfall
- Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2014/49/EU
Grundlagen
Was ist die EU Einlagensicherung?
Die Richtlinie 2014/49/EU (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD) verpflichtet alle Kreditinstitute in der EU, einem nationalen Einlagensicherungssystem anzugehören. Diese Systeme schützen Bankeinlagen im Falle einer Bankeninsolvenz.
Für unsere Kunden bedeutet das: Ihr Geld ist bei allen unseren Partnerbanken im EU-Raum bis zu 100.000 Euro gesetzlich abgesichert – unabhängig vom Sitzland der Bank.
- Gilt für Spar-, Giro- und Festgeldkonten
- Schutz pro Anleger und pro Bank – nicht pro Konto
- Keine zusätzlichen Kosten für den Anleger
- Automatisch bei Insolvenz aktiv – kein Antrag nötig
Schutzumfang
Welche Einlagen sind geschützt?
Die EU-Einlagensicherung deckt die gängigsten Sparformen ab.
Sichteinlagen
Giro- und Tagesgeldkonten sind vollständig abgesichert. Ihr jährlicher Geschäftsbetrieb ist geschützt.
Festgeld & Termingeld
Alle Termineinlagen bei unseren EU-Partnerbanken sind durch das nationale Sicherungssystem des Bankensitzlandes geschützt.
Spareinlagen
Klassische Sparkonten und Sparbriefe fallen ebenfalls unter den EU-weiten Schutz bis 100.000 Euro.
Strategie
Mehr Schutz durch Streuung auf mehrere Banken
Da der Schutz pro Bank gilt, können Sie durch Streuung auf mehrere Partnerbanken deutlich mehr als 100.000 Euro absichern.
Eine Bank
100.000 € gesetzlich geschützt. Einfach und klar.
Drei Banken
300.000 € gesetzlich geschützt durch die Verteilung auf drei Partnerbanken.
Sechs+ Banken
600.000 € und mehr absicherbar. Wir koordinieren die Streuung für Sie über unser Partnernetzwerk.
Wir helfen Ihnen, Ihr Kapital optimal auf mehrere Banken zu verteilen – sprechen Sie uns an.
Entschädigungsablauf
Was passiert im Insolvenzfall?
Die zuständige Aufsichtsbehörde stellt die Zahlungsunfähigkeit der Bank fest.
Das nationale Einlagensicherungssystem übernimmt automatisch. Kein Antrag Ihrerseits nötig.
Gemäß EU-Richtlinie erfolgt die Auszahlung der geschützten Einlagen innerhalb von 7 Werktagen.
100.000 Euro Schutz
Pro Anleger und Bank gesetzlich gesichert gemäß EU-Richtlinie 2014/49/EU.
Schnelle Auszahlung
Innerhalb von 7 Werktagen nach Insolvenzfeststellung – ohne bürokratischen Antrag.
Alle Partnerbanken
Sämtliche unserer EU-Partnerbanken erfüllen die Standards der EU-Einlagensicherung vollständig.
Fragen zur Einlagensicherung?
Wir erklären Ihnen alle Details persönlich, transparent und ohne Fachchinesisch.